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   BGH, 30.03.1993 - 1 StR 56/93   

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https://dejure.org/1993,11088
BGH, 30.03.1993 - 1 StR 56/93 (https://dejure.org/1993,11088)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1993 - 1 StR 56/93 (https://dejure.org/1993,11088)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1993 - 1 StR 56/93 (https://dejure.org/1993,11088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines schweren Raubes - Annahme des "bei sich führens" eines Werkzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 1 StR 56/93
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß der Täter ein Werkzeug auch dann im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB "bei sich führt", wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259 und 20, 194, 197; BGH NStZ 1985, 547; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Beisichführen 1 und StGB § 255 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 1 StR 56/93
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß der Täter ein Werkzeug auch dann im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB "bei sich führt", wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259 und 20, 194, 197; BGH NStZ 1985, 547; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Beisichführen 1 und StGB § 255 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 1 StR 56/93
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß der Täter ein Werkzeug auch dann im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB "bei sich führt", wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259 und 20, 194, 197; BGH NStZ 1985, 547; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Beisichführen 1 und StGB § 255 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 10.03.1988 - 4 StR 85/88

    Schußwaffen - Entwendung von Schußwaffen

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 1 StR 56/93
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß der Täter ein Werkzeug auch dann im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB "bei sich führt", wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259 und 20, 194, 197; BGH NStZ 1985, 547; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Beisichführen 1 und StGB § 255 Konkurrenzen 2).
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